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Netzpolitischer Wochenrückblick – KW 11
Neue Bundesregierung vermeidet klares Bekenntnis zu EU-Leistungsschutzrecht
Lange hat es gedauert, endlich gibt es einen Koalitionsvertrag. Von einem "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" wird darin allerdings nicht gesprochen. Stattdessen gibt es dazu nur vage Aussagen.
Von besonderem Interesse sind hier zwei Stellen. Zunächst heißt es in Zeile 6233:
Im Urheberrecht [...] stärken [wir] die Position der Verleger auf europäischer Ebene durch eine eigene Rechtsposition.
Und fast am Ende des Koalitionsvertrags, in Zeile 8209, steht:
Verlage und Journalistinnen und Journalisten brauchen verlässliche Rahmenbedingungen seitens der Politik. Wir wollen diese dadurch verbessern, dass eine bessere Rechtsdurchsetzung für journalistische Inhalte ermöglicht [wird].
Ein klares Bekenntnis zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger, wie es noch im Koalitionsvertrag von 2009 enthalten war, sucht man vergeblich. Stattdessen lassen diese Aussagen Raum für Interpretationen. Vor allem der letzte Satz lässt sich problemlos so verstehen, dass man lediglich in Aussicht stellt, sich für eine Vermutungsregel zugunsten der Verlage stark zu machen. Mehr bräuchte es nämlich nicht, um ihnen die Durchsetzung der – von den Autoren an sie abgetretenen – Urheberrechte vor Gericht zu erleichtern. Jedenfalls erscheint es als offensichtlich, dass man nicht zu viel versprechen wollte. Doch nicht etwa, weil man aus den Folgen des deutschen Leistungsschutzrechts für Presseverleger gelernt und erkannt hat, dass die Idee grundlegend falsch ist?

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