Kategorie Ausschließlichkeitsrecht

Leistungsschutzrecht für Verleger alternativlos?  Am 21. Juni 2012 - 8:44 Uhr von David Pachali

In einem Blogeintrag fragt Felix Krone, ob Ausschließlichkeitsrechte für digitale Inhalte in jedem Fall noch zeitgemäß sind und sieht das Presse-LSR mit Skepsis. Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Funktion des Informationsaustauschs „sollte nicht leichtfertig mit Ausschließlichkeitsrechten um sich geworfen werden”, auch wenn es in anderen Bereichen sinnvolle Ausnahmen gebe. Nur weil andere Werkmittler wie Tonträgerhersteller ein Leistungsschutzrecht haben, müssten Verleger noch keins bekommen. Weiter

Im Internet findet täglich massenhafter Rechtsbruch statt (Döpfner). „Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist überfällig, um die gemeinsame Leistung von Journalisten und Verlegern angesichts millionenfacher unkontrollierter Vervielfältigungen durch Dritte wirksam schützen zu können.” (BDZV). 

Dagegen, ein Leistungsschutzrecht einzuführen, um den Presseverlagen die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern, sprechen maßgeblich zwei Gründe: Zum einen ist schon nicht belegt, dass die Presseverlage über das normale Maß Probleme mit Rechtsverletzungen haben. Zum anderen würde das bedeuten, „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen”. Um die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern, sind rechtliche Maßnahmen möglich, die weit weniger Kollateralschäden und Eingriffe in die Rechte Dritter nach sich ziehen. Weiter