Kategorie Urheberinteressen

Erforderlichkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger  Am 2. September 2010 - 9:36 Uhr von Administrator

Timo Ehmann und Emese Szilágyi, beide rechtsanwaltlich tätig, befassen sich in diesem Gutachten zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) zunächst mit dem rechtlichen Umfeld der Verlagsbranche und den drei Interessenlagen von Urhebern, Verwertern und Allgemeinheit. Welche Chancen und Risiken die digitalen Verbreitungwege für die Verleger bergen, sehen sie als offen an. Ein zusätzlicher gesetzlicher Schutz stehe - wie jedes Immaterialgüterrecht - in einem Spannungsverhältnis zum Grundsatz der Wettbewerbsfreiheit. Es sei daher nur unter besonderen Voraussetzungen zu gewähren. Eine „unentgeltliche Ausbeutung” der Verlegerleistungen durch Suchmaschinen u.a. sei bislang nicht ausreichend nachgewiesen worden; ohne eine Nennung konkreter Tatbestände könne aber auch keine konkrete Diskussion geführt werden. Ob ein Presse-LSR ein geeignetes Mittel zum Schutz der Verlegerleistung sei, sei solange auch nicht feststellbar, erscheine aber zweifelhaft. Links und Snippets im Internet müssten jedoch in jedem Falle frei bleiben, fordern Ehmann und Szilágyi. Zwar könnten durch ein Presse-LSR Interessen von Urhebern und Verwertern sinnvoll entmischt werden, Regelungen zum Ausgleich der beteiligten Interessen – insbesondere zur Stärkung freier Journalisen – seien dann jedoch erforderlich. Weiter

Urheberrecht - Und wer schützt die Journalisten?  Am 11. November 2010 - 23:48 Uhr von Redaktion

Publikationsdatum 04.08.2009 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: 

Mit diesem Beitrag in der F.A.Z. antwortet Michael Konken, Bundesvorsitzender der Journalistengewerkschaft DJV, auf die an gleicher Stelle vorangegangene Forderung Hubert Burdas nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR).

Konken geht zunächst auf diejenigen rechtlichen Mittel ein, die Journalisten bislang zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Verfügung stehen. Er verweist auf das gerichtliche Vorgehen von Journalistenvertretungen gegen Vertragsklauseln bei der Axel Springer AG oder beim „Nordkurier”. Da besonders freie Journalisten angesichts ihren Einkommenssituation auf Mehrfachverwertungen existenziell angewiesen seien, dürfe diese Möglichkeit nicht eingeschränkt werden.

Die Internetnutzung von Beiträge sei dahingehend ein Ärgernis, dass Journalisten oft nicht für Onlineverwertungen ihrer Beiträge durch die Verlage vergütet würden. Auch weitere Akteuere im Internet wie Foren oder soziale Netzwerke scherten sich nicht um das Urheberrecht, so Konken. Hier gingen Journalisten gegen unerlaubte Nutzungen vor und setzten Schadensersatz durch.

Die Kernfrage sei nicht das „Ob” beim Schutz geistiger Inhalte, sondern wie sich dieser Schutz zu den Ansprüchen der Urheber verhalte. Diese sollten an den Erlösen aus einem Presse-LSR beteiligt werden, umgekehrt wären die Verlage aus den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften dann auszunehmen. Zudem seien zunächst die Verhandlungen zwischen Verlegern und Journalistenvereinigungen über angemessene Vergütung zu Ende zu bringen, bevor von den Verlegern unerlaubte Nutzung durch Dritte angeklagt werden könne.

Das Setzen von Links, das Zitieren und die Erstellung von Presseüberblicken dürfe durch ein Presse-LSR nicht eingeschränkt werden, um den öffentlichhen Diskurs nicht zu verhindern. Diese finde jedoch seine Grenze bei automatisierten Aggregatoren. Mit Hinblick auf Google seien die aktuellen kartellrechtlichen Maßnahmen genau zu beobachten, diese sprächen jedoch nicht gegen Verhandlungen mit Google.

Vergütungssystem und Schrankenregelungen: Neue Herausforderungen an den Gesetzgeber  Am 20. November 2010 - 20:44 Uhr von Redaktion

Publikationsdatum 15.10.2005 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Reto Hilty, Direktor des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, befasst sich in diesem Aufsatz grundsätzlich mit den Grenzen, die dem Urheberrecht und den damit verwandten Leistungsschutzrechten gezogen sind bzw. sein sollten. Desweiteren geht es um die Frage, welche besonderen Herausforderungen für die nationalen Gesetzgeber die Entstehung des EU-Rechts und neuer Technologien mit sich brächten. Das Fehlen eines Leistungsschutzrechts für Verleger sei im Grunde systemwidrig, doch dürfe dies nicht zum Anlass genommen werden, beim eigentlichen Urheberrecht den Verwertern größeren Einfluss zu gewähren. Weiter

Aggregatoren sind elementare Arbeitswerkzeuge – Drei Fragen an Nina Galla   Am 22. Oktober 2012 - 15:20 Uhr von Karolin Freiberger

Karolin Freiberger: Was halten Sie vom geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage? Weiter