Am 11. November 2010 - 10:38 Uhr von John Weitzmann

Digital und ohne Recht? Zweck, Inhalt und Reichweite eines möglichen Leistungsschutzrechtes für Presseverleger

Publikationsdatum 11.11.2010 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Karl-Nikolaus Peifer, Medienrechtler an der Universität Köln, sieht in einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) zunächst eine marktwirtschaftliche Lösung zur Investitionssicherung. Allerdings hält er die Frage für unbeantwortet, ob diese Lösung auch sinnvoll sei, insofern sie nichts weiter tun solle, als ein neues Geschäftsmodell – dasjenige Googles – zugunsten eines alten zu behindern.

Die von den Verlegern vorgeschlagene Lösung erzeuge erhebliche technische wie inhaltliche Schwierigkeiten: Nach der jüngsten BGH-Rechtsprechung wären Suchmaschinenzugriffe weiterhin vergütungsfrei, ein Schutz daher ohne technische Unterstützung unmöglich. Dieser Schutz aber würde wiederum den Zugriff aller Netznutzer (und damit auch der eigenen Journalisten der Verlage) auf Informationen beeinträchtigen. Das Urheberrecht drohe dann zu einem dem Leistungsschutz verwandten Schutzrecht zu degenerieren, statt über dem Leistungsschutz zu stehen. Statt in Suchmaschinen sei eher in wirklichen Rip-Off-Angeboten das Problem zu sehen, die wesentliche Bestandteile fremder Texte ungefragt übernehmen und als eigene ausgeben würden. Um gegen diese vorzugehen, reichten heute bereits ausschließliche Nutzungsrechte vollkommen aus. Insofern nicht alle Verleger immer hinsichtlich aller Inhalte solch ausschließliche Rechte besäßen, sei die Einführung einer gesetzlichen Vermutung – in einem neuen Absatz 4 zu § 10 UrhG – vorstellbar, nach der Verleger von Presse- und Verlagserzeugnissen zumindest prozessbefugt wären.

(Der Beitrag erschien in der Fachzeitschrift Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht, Heft 04/2010, S. 263)

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