Am 1. August 2013 - 17:14 Uhr von Tom Hirche

Der Kampf ums Leistungsschutzrecht hat erst begonnen

Publikationsdatum 01.08.2013 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Über die Reichweite des Leistungsschutzrechts für Presseverleger - wer Geld zahlen muss und wer Geld für welche Leistung verlangen kann - herrscht großer Streit. Seit heute ist dieses Leistungsschutzrecht aber in Kraft. Der Medienjournalist und Blogger Stefan Niggemeier schreibt bei Zeit Online über diesen Streit und zu welchen Widersprüchen er führt.

Im Zentrum der Debatte stehen die kurzen Textschnipsel, sog. Snippets, die einen kurzen Ausschnitt des verlinkten Texts anzeigen. Facebook und Twitter verwenden sie, aber auch der Nachrichtenaggregator rivva und vor allem Google News. Nicht mehr bei Google News gelistet zu sein, bedeute „erheblich Reichweitenverluste“, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung befürchtet. Und so ist die erste Paradoxie eine altbekannte: „Die Verlage wollen, dass Google für eine Leistung, die das Unternehmen erbringt, auch noch bezahlt.“

Die zweite Paradoxie sei, dass Google von den Verlagen eine schriftliche Einwilligung verlange, weiterhin kostenlos Snippets anzeigen zu dürfen. Nach Ansicht von Google bedürfe es dieser Einwilligung eigentlich gar nicht. Die meisten Verlage, allen voran der Axel-Springer-Verlag, hätten ihre Einwilligung erteilt. Diese Zustimmung sei aber nur vorläufig. Ihre Rücknahme machten die Verlage davon abhängig, „wie sie ihre neuen tatsächlichen oder vermeintlichen Rechte gegenüber Google am besten gemeinsam durchsetzen können“, so Niggemeier. Google wolle aber in keinem Fall für Snippets zahlen. Damit bedürfe es Paradoxie Nr. 3: Die Verlage müssten den Konzern zwingen, ihre Artikel zu listen und mit Snippets zu versehen, um dann dafür wiederum Geld verlangen zu können. Dabei hoffe man, die marktbeherrschende Stellung von Google gegen das Unternehmen zu verwenden.

Der Streit um das Leistungsschutzrecht, er hat gerade erst begonnen. Nachdem die Verlage es geschafft haben, gegen viele Widerstände immerhin eine Rumpfversion ihres Wunschgesetzes durchzusetzen, sind sie danach in eine PR-Falle getappt, die ihnen Google gestellt hat.

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