Am 28. Januar 2011 - 12:52 Uhr von Redaktion

Leistungsschutzrecht für Presseverleger [Bundesverband deutscher Pressesprecher an Bundesjustizministerium, 27.1.2011]

Publikationsdatum 27.01.2011 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

In einem Schreiben an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläutert Uwe Dolderer, Präsident des Bundesverbandes deutscher Pressesprecher (BdP) die generelle Ablehnung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) durch den Verband. Ein Presse-LSR wird durch den BdP als „Abofalle kraft Gesetzes“ charakterisiert. 

Im Einzelnen geht das Schreiben zunächst auf eine Mehrbelastung der Pressestellen durch ein Leistungsschutzrecht ein. Für die Abgeltung der Nutzungsrechte der Presseverlage zahlten diese bereits jetzt Lizenzabgaben in jährlicher Millionenhöhe. Als Folge eines Presse-LSR würden diese ihre Ausgaben für Presseprodukte und -Arbeit herunterfahren müssen. Dadurch wiederum blieben die von den Verlegern erhofften Mehreinnahmen im wesentlichen aus. Das Schreiben erinnert an das auch vom BdP unterzeichnete Positionspapier der Verbände zu einem Presse-LSR.

Wenn Beschäftigte am Arbeitsplatz das Internet so nutzten, wie sonst auch, erweise sich ein Presse-LSR für Arbeitgeber als „Abofalle kraft Gesetzes”. Dieses Problem werden von den Verlegern zugestanden, weshalb sie die Errichtung einer Paywall vorschlagen würden, die nicht einzelne Verlagsangebote, sondern das Internet in Deutschland selbst betreffen würde. Die dafür nötigen Schutzmaßnahmen ähnelten denen des – von der Justizministerin abgelehnten – Zugangserschwerungsgesetzes: „Mit Hilfe von den als ‚Legalitätsweichen’ bezeichneten ‚Stopp-Schildern’ für die Nutzung von Online-Medien am Arbeitsplatz, soll jeder eigentlich gesunde Wettbewerb um zahlende Nutzer ausgeschaltet werden”, heißt es in dem Schreiben.

Die Mitglieder des BdP seien bereit, für die Nutzung von Verlagsangeboten angemessen zu bezahlen. Ein gesetzlich erzwungenes Presse-LSR setze hingegen auf eine „indirekte Subventionierung” statt auf das bessere Angebot nach den Regeln einer Marktwirtschaft. Abschließend appelliert der BdP an die Justizministerin, ein Presse-LSR auch mit den Betroffenen zu überprüfen oder gar grundsätzlich zu überdenken.

Dokumente

Creative CommonsText freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.
Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.
AddThis Druckversion Permalink